Industriestrompreis: Was die 5 Cent pro kWh wirklich bedeuten

Warum dieser Artikel?

In der Debatte um den Industriestrompreis kursiert ein Missverständnis, das sich hartnäckig hält: Viele glauben, der Staat garantiere Unternehmen Strom für 5 Cent pro Kilowattstunde. Das stimmt so nicht. Die 5 Cent sind kein Endkundenpreis, kein pauschaler Rabatt und auch kein Deckel auf die Stromrechnung.

Was die 5 Cent tatsächlich sind: eine Untergrenze – im Förderrichtlinien-Entwurf „Zielpreis" genannt –, bis zu der der Staat die reinen Energiebeschaffungskosten bezuschusst. Alles andere – Netzentgelte, Stromsteuer, Umlagen – kommt obendrauf.

Im Folgenden wird Schritt für Schritt erklärt, wie die Berechnung funktioniert.

Die drei Bausteine der Zuschuss-Berechnung

Die Förderrichtlinie des BMWK berechnet den Zuschuss so:

Zuschuss = Beihilfeintensität × anrechenbarer Stromverbrauch × Differenzpreis

  1. Der Differenzpreis – wie viel wird pro kWh bezuschusst?

    Der Differenzpreis ist der Betrag, den der Staat pro Kilowattstunde übernimmt. Zwei Regeln bestimmen ihn:

    Grundregel: Der Staat übernimmt 50 Prozent des durchschnittlichen Großhandelsstrompreises (in der Förderrichtlinie „Referenzpreis" genannt).

    Begrenzung durch den Zielpreis: Der Differenzpreis darf nicht dazu führen, dass der rechnerische Restbetrag je kWh unter 5 Cent fällt. Liegt der Referenzpreis also unter 10 Cent/kWh, wird der Zuschuss nicht über die 50-Prozent-Regel berechnet, sondern als Differenz zwischen Referenzpreis und Zielpreis.

  2. Der anrechenbare Stromverbrauch
    Hier zählt nur der selbst verbrauchte Strom am Standort. Strommengen, die an Dritte weitergeleitet werden – zum Beispiel an andere Unternehmen auf dem Betriebsgelände –, zählen nicht mit. Diese Abgrenzung muss sauber dokumentiert sein, etwa durch geeichte Messeinrichtungen.

  3. Die Beihilfeintensität – der Faktor 0,5

    Die Beihilfeintensität beträgt 0,5. Das bedeutet: Der Zuschuss deckt 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten – also 50 Prozent des Betrags aus Differenzpreis mal Verbrauch.

Wie der Zielpreis im aktuellen Marktumfeld wirkt

Laut Bundesnetzagentur lag der durchschnittliche Großhandelsstrompreis im abgelaufenen Jahr (2025) bei 89,32 EUR/MWh – also rund 8,9 Cent/kWh.

Ohne den Zielpreis würde sich folgende Berechnung ergeben:

  • 50 Prozent von 8,9 Cent = 4,45 Cent Zuschuss pro kWh

  • Der rechnerische Restbetrag läge bei 4,45 Cent – unter der 5-Cent-Grenze des Zielpreises

Da der Referenzpreis aktuell unter 10 Cent/kWh liegt, greift die Begrenzung. Der Zuschuss entspricht in diesem Fall der Differenz zwischen Referenzpreis und Zielpreis:

8,9 Cent − 5,0 Cent = 3,9 Cent/kWh Zuschuss

Konkretes Rechenbeispiel: Ein Betrieb mit 10 GWh Verbrauch

Ein produzierendes Unternehmen verbraucht 10.000 MWh pro Jahr. Die Berechnung:

  • Differenzpreis: 89,0 EUR/MWh minus 50,0 EUR/MWh = 39,0 EUR/MWh

  • Anrechenbarer Verbrauch: 10.000 MWh

  • Beihilfeintensität: 0,5

  • Zuschuss: 39,0 × 10.000 × 0,5 = 195.000 Euro

Der Flexibilitäts-Bonus: Bis zu 10 Prozent obendrauf

Verpflichtet sich das Unternehmen, 80 Prozent seiner Gegenleistungspflicht in Flexibilitätsmaßnahmen zu investieren – etwa Batteriespeicher oder intelligentes Lastmanagement –, gibt es 10 Prozent zusätzlich auf den Basis-Zuschuss.

Im Beispiel: 195.000 × 0,1 = 19.500 Euro zusätzlich, also insgesamt rund 214.500 Euro.

Nutzen Sie den interaktiven Anspruchsrechner um auf Basis Ihres WZ-Codes und Ihres Jahresverbrauchs eine erste Einschätzung Ihrer potenziellen Entlastung zu erhalten.

Was die Förderung nicht abdeckt

Der Industriestrompreis bezuschusst ausschließlich die reinen Beschaffungskosten. Alle weiteren Preisbestandteile bleiben bestehen:

  • Netzentgelte – Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes

  • Stromsteuer – derzeit 2,05 Cent/kWh für das produzierende Gewerbe

  • Gesetzliche Umlagen – etwa die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage

Der tatsächliche Endkundenpreis liegt daher immer deutlich über 5 Cent – je nach Standort und Verbrauchsprofil typischerweise im Bereich von 12 bis 18 Cent/kWh.

ℹ️ Gut zu wissen: Portfoliobeschaffung als Schlüssel zur nachhaltigen Kostensenkung

Der Industriestrompreis garantiert keinen pauschalen Strompreis von 5 ct/kWh. Trotzdem landen manche Unternehmen am Ende tatsächlich ganz nah dran – nämlich die, deren Beschaffungsstrategie bereits heute unter 8 ct/kWh liegt.

Solche Preise sind heutzutage kein Privileg großer Konzerne mehr. Auch mittelständische Betriebe erreichen sie, indem sie mit modernen Energieversorgern zusammenarbeiten, die sogenannte Portfolioversorgung anbieten.

In der Portfolioversorgung erstellt der Versorger auf Basis des individuellen Verbrauchsprofils einen maßgeschneiderten Mix aus langfristigen Verträgen mit Wind- oder Solarparks (PPAs), fest eingekauften Mengen zu günstigen Zeitpunkten und flexiblem Einkauf am tagesaktuellen Strommarkt (Spotmarkt). Durch diesen zugeschnittenen Mix lassen sich Beschaffungskosten deutlich senken.

Quellen: Entwurf der "Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028"; Bundesnetzagentur. Stand: März 2026. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Fragen & Antworten

Werden auch der Dienstleistungssektor, der Handel oder Handwerksbetriebe gefördert?

Bin ich berechtigt? Wie prüfe ich, ob mein Unternehmen den Industriestrompreis bekommt?

Gibt es einen Mindestverbrauch, den mein Unternehmen erreichen muss?

Was ist der Unterschied zwischen der Teilliste 1 und 2 der KUEBLL?

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