Industriestrompreis: Was die 5 Cent pro kWh wirklich bedeuten

Warum dieser Artikel?

In der Debatte um den Industriestrompreis kursiert ein Missverständnis, das sich hartnäckig hält: Viele glauben, der Staat garantiere Unternehmen Strom für 5 Cent pro Kilowattstunde. Das stimmt so nicht. Die 5 Cent sind kein Endkundenpreis, kein pauschaler Rabatt und auch kein Deckel auf die Stromrechnung.

Was die 5 Cent tatsächlich sind: eine Untergrenze – im Förderrichtlinien-Entwurf „Zielpreis" genannt –, bis zu der der Staat die reinen Energiebeschaffungskosten bezuschusst. Alles andere – Netzentgelte, Stromsteuer, Umlagen – kommt obendrauf.

Im Folgenden wird Schritt für Schritt erklärt, wie die Berechnung funktioniert.



Die drei Bausteine der Zuschuss-Berechnung

Die Förderrichtlinie des BMWK berechnet den Zuschuss so:

Zuschuss = Beihilfeintensität × anrechenbarer Stromverbrauch × Differenzpreis

  1. Der Differenzpreis – wie viel wird pro kWh bezuschusst?

    Der Differenzpreis ist der Betrag, den der Staat pro Kilowattstunde übernimmt. Zwei Regeln bestimmen ihn:

    Grundregel: Der Staat übernimmt 50 Prozent des durchschnittlichen Großhandelsstrompreises (in der Förderrichtlinie „Referenzpreis" genannt).

    Begrenzung durch den Zielpreis: Der Differenzpreis darf nicht dazu führen, dass der rechnerische Restbetrag je kWh unter 5 Cent fällt. Liegt der Referenzpreis also unter 10 Cent/kWh, wird der Zuschuss nicht über die 50-Prozent-Regel berechnet, sondern als Differenz zwischen Referenzpreis und Zielpreis.


  2. Der anrechenbare Stromverbrauch
    Hier zählt nur der selbst verbrauchte Strom am Standort. Strommengen, die an Dritte weitergeleitet werden – zum Beispiel an andere Unternehmen auf dem Betriebsgelände –, zählen nicht mit. Diese Abgrenzung muss sauber dokumentiert sein, etwa durch geeichte Messeinrichtungen.


  3. Die Beihilfeintensität – der Faktor 0,5

    Die Beihilfeintensität beträgt 0,5. Das bedeutet: Der Zuschuss deckt 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten – also 50 Prozent des Betrags aus Differenzpreis mal Verbrauch.

Wie der Zielpreis im aktuellen Marktumfeld wirkt

Laut Bundesnetzagentur lag der durchschnittliche Großhandelsstrompreis im abgelaufenen Jahr (2025) bei 89,32 EUR/MWh – also rund 8,9 Cent/kWh.

Ohne den Zielpreis würde sich folgende Berechnung ergeben:

  • 50 Prozent von 8,9 Cent = 4,45 Cent Zuschuss pro kWh

  • Der rechnerische Restbetrag läge bei 4,45 Cent – unter der 5-Cent-Grenze des Zielpreises

Da der Referenzpreis aktuell unter 10 Cent/kWh liegt, greift die Begrenzung. Der Zuschuss entspricht in diesem Fall der Differenz zwischen Referenzpreis und Zielpreis:

8,9 Cent − 5,0 Cent = 3,9 Cent/kWh Zuschuss

Konkretes Rechenbeispiel: Ein Betrieb mit 10 GWh Verbrauch

Ein produzierendes Unternehmen verbraucht 10.000 MWh pro Jahr. Die Berechnung:

  • Differenzpreis: 89,0 EUR/MWh minus 50,0 EUR/MWh = 39,0 EUR/MWh

  • Anrechenbarer Verbrauch: 10.000 MWh

  • Beihilfeintensität: 0,5

  • Zuschuss: 39,0 × 10.000 × 0,5 = 195.000 Euro

Der Flexibilitäts-Bonus: Bis zu 10 Prozent obendrauf

Verpflichtet sich das Unternehmen, 80 Prozent seiner Gegenleistungspflicht in Flexibilitätsmaßnahmen zu investieren – etwa Batteriespeicher oder intelligentes Lastmanagement –, gibt es 10 Prozent zusätzlich auf den Basis-Zuschuss.

Im Beispiel: 195.000 × 0,1 = 19.500 Euro zusätzlich, also insgesamt rund 214.500 Euro.

Nutzen Sie den interaktiven Anspruchsrechner um auf Basis Ihres WZ-Codes und Ihres Jahresverbrauchs eine erste Einschätzung Ihrer potenziellen Entlastung zu erhalten.

Was die Förderung nicht abdeckt

Der Industriestrompreis bezuschusst ausschließlich die reinen Beschaffungskosten. Alle weiteren Preisbestandteile bleiben bestehen:

  • Netzentgelte – Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes

  • Stromsteuer – derzeit 2,05 Cent/kWh für das produzierende Gewerbe

  • Gesetzliche Umlagen – etwa die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage

Der tatsächliche Endkundenpreis liegt daher immer deutlich über 5 Cent – je nach Standort und Verbrauchsprofil typischerweise im Bereich von 12 bis 18 Cent/kWh.

Quellen: Entwurf der "Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028"; Bundesnetzagentur. Stand: März 2026. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

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Industriestrompreis: Was die 5 Cent pro kWh wirklich bedeuten

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In der Debatte um den Industriestrompreis kursiert ein Missverständnis, das sich hartnäckig hält: Viele glauben, der Staat garantiere Unternehmen Strom für 5 Cent pro Kilowattstunde. Das stimmt so nicht. Die 5 Cent sind kein Endkundenpreis, kein pauschaler Rabatt und auch kein Deckel auf die Stromrechnung.

Was die 5 Cent tatsächlich sind: eine Untergrenze – im Förderrichtlinien-Entwurf „Zielpreis" genannt –, bis zu der der Staat die reinen Energiebeschaffungskosten bezuschusst. Alles andere – Netzentgelte, Stromsteuer, Umlagen – kommt obendrauf.

Im Folgenden wird Schritt für Schritt erklärt, wie die Berechnung funktioniert.