Klartext Industriestrompreis – Alle Mythen aufgeräumt

Der geplante Industriestrompreis für die Jahre 2026 bis 2028 ist an komplexe beihilferechtliche Vorgaben geknüpft – konkret an das sogenannte Clean Industrial Deal State Aid Framework (kurz CISAF), ein Regelwerk der Europäischen Kommission, das den Rahmen für solche staatlichen Beihilfen vorgibt. In der öffentlichen Diskussion kommt es bezüglich der genauen Ausgestaltung und der Berechnung häufig zu Missverständnissen. Wir stellen die am weitesten verbreiteten Annahmen den tatsächlichen Fakten aus dem aktuellen Entwurf der Förderrichtlinie (Stand März 2026) gegenüber.

Mythos No.1: „Wir bekommen unseren Strom künftig pauschal für 5 Cent pro Kilowattstunde."

Fakt: Die viel zitierten 5 Cent pro Kilowattstunde (umgerechnet 50 EUR/MWh) sind nicht der Preis, den Sie am Ende für Ihren Strom bezahlen. Dieser Wert ist der sogenannte Zielpreis – eine Obergrenze, die festlegt, wie viel Entlastung pro verbrauchter Megawattstunde maximal möglich ist.

ℹ️ Gut zu wissen: Portfoliobeschaffung als Schlüssel zur nachhaltigen Kostensenkung

Der Industriestrompreis garantiert keinen pauschalen Strompreis von 5 ct/kWh. Trotzdem landen manche Unternehmen am Ende tatsächlich ganz nah dran – nämlich die, deren Beschaffungsstrategie bereits heute unter 8 ct/kWh liegt.

Solche Preise sind heutzutage kein Privileg großer Konzerne mehr. Auch mittelständische Betriebe erreichen sie, indem sie mit modernen Energieversorgern zusammenarbeiten, die sogenannte Portfolioversorgung anbieten.

In der Portfolioversorgung erstellt der Versorger auf Basis des individuellen Verbrauchsprofils einen maßgeschneiderten Mix aus langfristigen Verträgen mit Wind- oder Solarparks (PPAs), fest eingekauften Mengen zu günstigen Zeitpunkten und flexiblem Einkauf am tagesaktuellen Strommarkt (Spotmarkt). Durch diesen zugeschnittenen Mix lassen sich Beschaffungskosten deutlich senken.

Um zu verstehen, wie die Förderung tatsächlich berechnet wird, braucht es drei Begriffe:

  1. Der Referenzpreis
    Der Referenzpreis bildet ab, was Strom im Großhandel durchschnittlich kostet. Er ergibt sich aus dem Durchschnitt der täglichen Handelspreise für Strom-Jahresverträge an der Strombörse EEX – jeweils aus dem Vorjahr. Für das Förderjahr 2026 werden also die Börsenpreise aus 2025 herangezogen. Den genauen Wert veröffentlicht das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) rechtzeitig auf seiner Internetseite.


  2. Der Differenzpreis
    Dieser beträgt grundsätzlich die Hälfte des Referenzpreises – wird aber durch den Zielpreis von 50 EUR/MWh nach oben gedeckelt. Der Differenzpreis kann also nie höher als 5 ct/kWh werden, egal wie hoch der Referenzpreis ausfällt.


  3. Die Beihilfeintensität
    Ein fester Faktor von 0,5, der auf den gesamten rechnerischen Entlastungsbetrag angewendet wird. Wichtig: Dieser Faktor reduziert nicht Ihren anrechenbaren Verbrauch – er halbiert den Förderbetrag.

    Die Formel: Förderung = 0,5 × anrechenbarer Stromverbrauch (MWh) × Differenzpreis (EUR/MWh)

Nutzen Sie den Industriestrompreis Anspruchsrechner unten um eine Indikation zu erhalten.



Mythos No.2: „Die KUEBLL-Liste ist ein Verzeichnis, auf dem die Namen der geförderten Firmen stehen."

Fakt: Auf der KUEBLL-Liste stehen keine Firmennamen. Es handelt sich um ein EU-Regelwerk – die „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen" der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2022.

Dieses Regelwerk enthält eine Liste von Industriebranchen, die einem besonders starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind und bei denen ein erhebliches Abwanderungsrisiko besteht. Ob Ihr Unternehmen dazugehört, wird anhand Ihres WZ-Codes geprüft – einer vierstelligen Kennziffer des Statistischen Bundesamtes, die Ihren Wirtschaftszweig klassifiziert (Ausgabe 2008).

Darüber hinaus können auch Unternehmen aus weiteren Branchen förderberechtigt sein, wenn die EU-Kommission deren Beihilfefähigkeit im Rahmen des CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) festgestellt hat.

Sind Sie antragsberechtigt?
Nutzen Sie den Anspruchsrechner, um Ihre Berechtigung anhand Ihres WZ-Codes zu prüfen.



Mythos No.3: „Je teurer mein eigener Stromvertrag ist, desto mehr Fördergeld kriege ich."

Fakt: Was Sie individuell an Ihren Stromlieferanten zahlen, spielt für die Höhe der Förderung keine Rolle. Der Staat gleicht keine teuren oder ungünstig verhandelten Verträge aus.

Die Berechnung basiert ausschließlich auf dem Referenzpreis – dem offiziellen Börsendurchschnitt. Dieser Wert ist für alle Unternehmen gleich. Zahlen Sie in Ihrem Einkauf mehr als diesen Börsenpreis, tragen Sie die Differenz selbst.

Im Umkehrschluss heißt das: Wer seinen Strom marktgerecht und strategisch einkauft, profitiert am meisten. Eine optimierte Strombeschaffung bleibt also auch mit staatlicher Entlastung entscheidend.



Mythos No.4: „Der Erhalt der staatlichen Gelder ist an keinerlei Klimaschutzmaßnahmen geknüpft."

Fakt: Der Industriestrompreis ist keine bedingungslose Subvention. Die Förderrichtlinie verlangt eine klare Gegenleistung: Mindestens 50 Prozent des bewilligten Betrags müssen in eigene Dekarbonisierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen reinvestiert werden. Diese Maßnahmen müssen messbar zur Senkung der Kosten des Stromsystems beitragen, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu erhöhen.

Die Richtlinie gibt dafür einen Katalog mit neun erlaubten Investitionskategorien vor:

  • Eigene Erzeugung erneuerbarer Energie (z. B. PV-Anlagen)

  • Energiespeicher (z. B. Batteriesysteme)

  • Nachfrageseitige Flexibilität – also Maßnahmen, die Ihren Verbrauch besser an das schwankende Stromangebot anpassen

  • Energieeffizienz

  • Elektrolyseure für grünen Wasserstoff

  • Elektrifizierung von Prozessen

  • Modernisierung der eigenen Netzinfrastruktur (z. B. Netzanschlüsse, interne Verteilnetze)

  • Integration von Strom aus neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen

  • Neu abgeschlossene PPAs (Power Purchase Agreements) – also langfristige Stromlieferverträge direkt mit einem Erzeuger

Umsetzungsfrist: 48 Monate nach Bewilligung.

Flexibilitätsbonus: Wer mindestens 80 Prozent seiner gesamten Investitionspflicht gezielt in Maßnahmen zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs investiert, erhält einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent auf den Basis-Beihilfebetrag. Voraussetzung: 75 Prozent dieses Bonusbetrags müssen ebenfalls in Flexibilitätsmaßnahmen fließen.



Mythos No.5: „Der Industriestrompreis gilt ohnehin nur für die ganz großen Industriekonzerne."

Fakt: Die Förderrichtlinie sieht weder eine Mindestgröße für Unternehmen noch einen pauschalen Mindeststromverbrauch vor. Auch kleinere und mittelständische Betriebe können profitieren – vorausgesetzt, sie gehören einer berechtigten Branche an.

Zwei Einschränkungen gibt es:

  • Die Abnahmestellen, für die Förderung beantragt wird, müssen sich in Deutschland befinden.

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten – z. B. bei beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren – sind ausgeschlossen.

Beim Nachweisaufwand gibt es eine Schwelle: Wird eine Förderung für mehr als 10 GWh Jahresverbrauch beantragt, verlangt das BAFA einen Prüfungsvermerk durch einen qualifizierten Prüfer (z. B. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Prüfungsgesellschaften). Unter dieser Schwelle entfällt die Pflicht.



Mythos No.6: „Der Industriestrompreis wird direkt von unserer Stromrechnung abgezogen."

Fakt: Die Förderung ist kein Rabatt auf Ihrer monatlichen Stromrechnung. Sie bekommen keinen günstigeren Tarif, und Ihr Versorger zieht auch nichts ab.

Das Verfahren funktioniert über eine rückwirkende Erstattung: Sie zahlen in den Abrechnungsjahren 2026 bis 2028 zunächst regulär Ihre Stromkosten. Im darauffolgenden Jahr stellen Sie einen Antrag beim BAFA. Nach positiver Prüfung wird der bewilligte Zuschuss auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.



Mythos No.7: „Für den Antrag muss die Bruttowertschöpfung des Unternehmens aufwendig berechnet werden."

Fakt: Hier werden zwei verschiedene Förderprogramme verwechselt. Die Berechnung der Bruttowertschöpfung ist ein Kriterium der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) – ein eigenständiges Programm zur Reduzierung von Netzentgelt-Umlagen. Mit dem Industriestrompreis hat das nichts zu tun.

Für den Industriestrompreis-Antrag beim BAFA sind im Kern zwei Dinge relevant:

  1. Ihr WZ-Code – als Nachweis der Branchenzugehörigkeit.

  2. Ihr exakt gemessener Eigenverbrauch – eichrechtskonform, also mit geeichten Zählern erfasst.

Dabei gilt die Pflicht zur Drittmengenabgrenzung: Strom, den Sie an Dritte weiterleiten – etwa an Untermieter oder Ladesäulen auf Ihrem Gelände – muss aus der beantragten Menge herausgerechnet werden.

Wichtig: Für dieselben Strommengen dürfen nicht gleichzeitig der Industriestrompreis und eine Strompreiskompensation (Beihilfen für indirekte CO₂-Kosten) beantragt werden.

Die lückenlose Dokumentation all dieser Daten lässt sich am besten mit einer professionellen Energiemanagement-Software sicherstellen.



Mythos No.8: „Wer den Antrag zu spät einreicht, geht leer aus, weil der Fördertopf dann ausgeschöpft ist."

Fakt: Das Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt hier nicht. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihren Antrag am ersten oder am letzten Tag der Frist einreichen.

Sollte die Summe aller berechtigten Anträge das verfügbare Budget übersteigen, greift eine sogenannte quotale Kürzung: Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden um denselben prozentualen Anteil gekürzt, sodass der Haushalt nicht überschritten wird. Niemand geht komplett leer aus – alle werden gleich behandelt.



Mythos No.9: „Das Gesetz ist beschlossen, ich kann die Beihilfe jetzt sofort beantragen."

Fakt: Stand Februar 2026 ist eine Antragstellung noch nicht möglich. Da der Industriestrompreis rückwirkend erstattet wird, kann die Förderung für das Verbrauchsjahr 2026 erst im Auszahlungsjahr 2027 beantragt werden.

Das BAFA wird dafür ein festes Zeitfenster vorgeben: Die Antragsfrist beginnt frühestens am 31. März und endet spätestens am 30. September des Antragsjahres. In bestimmten Fällen können einzelne Nachweise auch nach der Antragsfrist nachgereicht werden.

Was Sie jetzt tun sollten: Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Zählerinfrastruktur aufzubauen und den Stromverbrauch für 2026 lückenlos und eichrechtskonform zu erfassen. Wenn der Antragszeitraum beginnt, müssen alle Daten vorliegen – der Antrag wird ausschließlich elektronisch über die BAFA-Formulare gestellt, sämtliche Nachweise sind beizufügen.

Fragen & Antworten

Werden auch der Dienstleistungssektor, der Handel oder Handwerksbetriebe gefördert?

Bin ich berechtigt? Wie prüfe ich, ob mein Unternehmen den Industriestrompreis bekommt?

Gibt es einen Mindestverbrauch, den mein Unternehmen erreichen muss?

Was ist der Unterschied zwischen der Teilliste 1 und 2 der KUEBLL?

Was zählt als Unternehmensgruppe im Rahmen des Antrags?

Was ist diese KUEBLL-Liste und wie finde ich mich darauf?

Was ist ein WZ-Code und warum ist er für den Antrag so entscheidend?

Welcher Zeitpunkt ist entscheidend für meine Einstufung im Wirtschaftszweig?

Sind meine Tochtergesellschaften automatisch auch berechtigt?

Was passiert mit der Förderung, wenn mein Unternehmen Insolvenz anmeldet?

ein Service betrieben von

© 2025 Future Energy Services GmbH. All rights reserved.

Klartext Industriestrompreis – Alle Mythen aufgeräumt

Der geplante Industriestrompreis für die Jahre 2026 bis 2028 ist an komplexe beihilferechtliche Vorgaben geknüpft – konkret an das sogenannte Clean Industrial Deal State Aid Framework (kurz CISAF), ein Regelwerk der Europäischen Kommission, das den Rahmen für solche staatlichen Beihilfen vorgibt. In der öffentlichen Diskussion kommt es bezüglich der genauen Ausgestaltung und der Berechnung häufig zu Missverständnissen. Wir stellen die am weitesten verbreiteten Annahmen den tatsächlichen Fakten aus dem aktuellen Entwurf der Förderrichtlinie (Stand März 2026) gegenüber.