Wer bekommt den Industriestrompreis?

Voraussetzungen und KUEBLL-Liste einfach erklärt

Der Industriestrompreis soll energieintensive Unternehmen ab dem Jahr 2026 entlasten. Die Vergabe der staatlichen Fördergelder ist jedoch an strenge europäische und nationale Richtlinien geknüpft. In diesem Ratgeber erklären wir sachlich, wer antragsberechtigt ist, was es mit der KUEBLL-Liste auf sich hat und welche Nachweise gefordert werden.

Prüfen Sie Ihre Berechtigung

Sind Sie unsicher, ob Ihr Betrieb die Kriterien für den Industriestrompreis erfüllt? Nutzen Sie unseren interaktiven Anspruchsrechner. Durch die Eingabe Ihres WZ-Codes und Ihres geschätzten Jahresverbrauchs erhalten Sie eine erste, unverbindliche Einschätzung zu Ihrer Förderberechtigung und Höhe. Alle Angaben sind eine Schätzung und ohne Gewähr.



Keine Mindestgröße für den Antrag

Eine wichtige Besonderheit der aktuellen Förderrichtlinie ist, dass es keinen pauschalen Mindeststromverbrauch und keine Mindestgröße für Unternehmen gibt. Somit können grundsätzlich auch kleine und mittelständische Betriebe (KMU) von der Beihilfe profitieren, sofern ihre wirtschaftliche Tätigkeit den Kriterien entspricht.

Eine relevante bürokratische Schwelle gibt es jedoch: Beantragt ein Unternehmen die Förderung für einen anrechenbaren Stromverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr, fordert der Staat zwingend die Vorlage eines offiziellen Prüfungsvermerks durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer.

Strenge Anforderungen und Beweispflicht beim BAFA

Die Abwicklung und Prüfung der Anträge erfolgt vollständig digital über das ELAN-K2-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für die Antragstellung gelten hohe Beweispflichten.

Ein zentraler Punkt ist die sogenannte Drittmengenabgrenzung: Gefördert wird ausschließlich Strom, der vom antragstellenden Unternehmen für eigene Produktionszwecke verbraucht wurde. Strommengen, die an Dritte weitergeleitet werden – etwa an Kantinenbetreiber, untervermietete Hallen oder Ladestationen für private Elektroautos – müssen mess- und eichrechtskonform abgegrenzt werden. Solche komplexen Messanforderungen lassen sich am sichersten über professionelle Energiemanagementsysteme dokumentieren.

Die KUEBLL-Liste: Grundlage der Berechtigung

Ob ein Unternehmen antragsberechtigt ist, richtet sich maßgeblich nach der sogenannten KUEBLL-Liste. KUEBLL steht für die europäischen „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen“. Diese Leitlinien definieren Branchen, die einen sehr hohen Energiebedarf haben und in einem starken internationalen Wettbewerb stehen. Die EU möchte mit diesen Beihilfen verhindern, dass solche Betriebe ihre Produktion aufgrund der Energiekosten in das außereuropäische Ausland verlagern (das sogenannte Carbon-Leakage-Risiko).

Warum profitiert nur ein Teil der KUEBLL-Liste?

Für den Industriestrompreis ist speziell die Teilliste 1 des KUEBLL-Anhangs I relevant. Diese Liste umfasst 91 definierte Sektoren und Teilsektoren, darunter beispielsweise die Metallerzeugung, die chemische Industrie, der Maschinenbau sowie die Glas-, Keramik- und Papierherstellung. Betriebe aus diesen Sektoren sind grundsätzlich antragsberechtigt.

Unternehmen der Teilliste 2 oder solche, deren Branche gar nicht gelistet ist, haben es deutlich schwerer: Sie müssen in individuellen Verfahren hohe Strom- und Handelsintensitäten nachweisen, was in der Praxis eine hohe Hürde darstellt. Für Betriebe, die keine Förderung erhalten, ist die Optimierung der eigenen Bezugsstrategien entscheidend. Lesen Sie hierzu unseren Leitfaden.

Der WZ-Code als Schlüssel zur Förderung

Die finale Zuordnung zu den 91 geförderten Sektoren erfolgt über den sogenannten WZ-Code (Wirtschaftszweig-Code). Das ist eine vierstellige Nummer des Statistischen Bundesamtes, die die Haupttätigkeit jedes deutschen Unternehmens klassifiziert.

Für den BAFA-Antrag ist ausschließlich die Klassifikation in der Ausgabe von 2008 (WZ 2008) rechtlich bindend. Den eigenen WZ-Code finden Unternehmen in der Regel in ihrem Handelsregisterauszug, auf der Gewerbeanmeldung oder sie können ihn bei ihrem zuständigen Statistischen Landesamt erfragen.

Fragen & Antworten

Werden auch der Dienstleistungssektor, der Handel oder Handwerksbetriebe gefördert?

Bin ich berechtigt? Wie prüfe ich, ob mein Unternehmen den Industriestrompreis bekommt?

Gibt es einen Mindestverbrauch, den mein Unternehmen erreichen muss?

Was ist der Unterschied zwischen der Teilliste 1 und 2 der KUEBLL?

Was zählt als Unternehmensgruppe im Rahmen des Antrags?

Was ist diese KUEBLL-Liste und wie finde ich mich darauf?

Was ist ein WZ-Code und warum ist er für den Antrag so entscheidend?

Welcher Zeitpunkt ist entscheidend für meine Einstufung im Wirtschaftszweig?

Sind meine Tochtergesellschaften automatisch auch berechtigt?

Was passiert mit der Förderung, wenn mein Unternehmen Insolvenz anmeldet?

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Wer bekommt den Industriestrompreis?

Voraussetzungen und KUEBLL-Liste einfach erklärt

Der Industriestrompreis soll energieintensive Unternehmen ab dem Jahr 2026 entlasten. Die Vergabe der staatlichen Fördergelder ist jedoch an strenge europäische und nationale Richtlinien geknüpft. In diesem Ratgeber erklären wir sachlich, wer antragsberechtigt ist, was es mit der KUEBLL-Liste auf sich hat und welche Nachweise gefordert werden.